Sportgesundheit (Attest)
Haben Sie schon an die ärztlich bestätigte Sportgesundheit gedacht? Alle Sportler, die an Wettkämpfen teilnehmen wollen, müssen gemäß § 7 DSV Wettkampfbestimmungen (Allgemeiner Teil) ihre Sportgesundheit nachweisen:
- "(2) Bei Wettkampfveranstaltungen haben die meldenden Verein mit der Meldung zu versichern, dass die von ihnen gemeldeten Schwimmer ihre Sportgesundheit durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können. Die Untersuchung darf [..] nicht länger als ein Jahr zurückliegen. [..]"
Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Hausarzt in Verbindung. Wenn noch weiterhin Fragen sein sollten kontaktieren Sie uns oder Ihren Trainer: Kontakt.
Hier können Sie sich ein Musterformular (PDF-Datei) herunterladen und dem Arzt vorlegen. Sie können aber auch andere Formulare oder Atteste verwenden.